Führerschein­untersuchung

Das ärztliche Gutachten für den Führerschein wird von einem sachverständigen Arzt durchgeführt, außer die Untersuchung ergibt, dass fachärztliche Stellungnahmen, eine Beobachtungsfahrt oder eine verkehrspsychologische Stellungnahme notwendig sind. Erst dann ist die zu untersuchende Person dem zuständigen Amtsarzt zuzuweisen und das Gutachten von diesem zu erstellen.

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Sachverständige Ärzte gem. § 34 Abs 1 Zi.2 FSG

Ärztliches Gutachten

Gutachten vom Amtsarzt

Für ein amtsärztliches Gutachten auf Grund besonderer fachärztlicher oder verkehrspsychologischer Stellungnahmen, ärztlicher Nachuntersuchungen auf Grund einer Befristung oder eines Entzuges der Lenkberechtigung sind vom zu Untersuchenden vor der Zuweisung zum Amtsarzt an die Behörde folgende Beträge zu entrichten:





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