Führerschein­untersuchung

Dr. KRÜGER Martin

Mischlgutweg 1, 5081 Anif

06246 / 72969

Mitzubringen:

bei Tragen eines Sehbehelfs:

Untersuchungsgebühr:

Das Honorar für die gewünschte Leistung ist im Voraus in bar zu entrichten.



Dr. KRÜGER Martin ist bestellter sachverst. Arzt gem. § 34 Abs 1 Zi.2 FSG bis 01.11.2025



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