Führerschein­untersuchung

Dr. Bettina Reiterer

Hauptstraße 52, 2821 Lanzenkirchen

02627/20020

Mitzubringen:

bei Tragen eines Sehbehelfs:

Untersuchungsgebühr:

Das Honorar für die gewünschte Leistung ist im Voraus in bar zu entrichten.



Dr. Bettina Reiterer ist bestellter sachverst. Arzt gem. § 34 Abs 1 Zi.2 FSG bis 06.06.2026



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