Lkw und Bus Führerschein verlängern

Führerschein-Untersuchung

Lenkberechtigungen der Klassen C/C1 und D/D1 werden befristet ausgestellt. Die Verlängerung der Gültigkeit muss daher rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist beantragt werden um einen neuen, abermals befristeten Führerschein zu erhalten.

Alle fünf Jahre bzw. alle zwei (ab vollendetem 60. Lebensjahr) muss eine ärztliche Untersuchung von einem sachverständigten Arzt durchgeführt werden.

Den Arzt kann man frei wählen, er darf einen aber in den letzten fünf Jahren nicht behandelt haben (ausgenommen im Vertretungsfall).

Ärztliches Gutachten

Wenn vor Ablauf der Befristung unter Vorlage eines neuen, positiven ärztlichen Gutachtens ein Antrag gestellt wird, verlängert die Behörde die Gültigkeit und der Führerschein wird ausgetauscht.

Kosten

+ ärztliches Gutachten

Verfahrensablauf

  1. Führerscheinuntersuchung
  2. Antrag bei der Führerscheinbehörde

    Unterlagen:
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Alter Führerschein
    • Foto (Passbildkriterien)
    • Ärztliches Gutachten


Häufig gestellte Fragen:

Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig verlängert? Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre. Danach wird der Führerschein nur mehr mit ärztlichem Gutachten und nach erfolgreicher Ablegung einer praktischen Fahrprüfung erteilt.



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