Die ärztliche Untersuchung für den Führerschein
Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, sollte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob man überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken.
Den Führerschein bekommt man nur, wenn man diese Eignung nachweist und das Gutachten zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist.
Keine Angst vor der ärztlichen Untersuchung, sie stellt für die allermeisten Fahrschüler überhaupt kein Problem dar!
Die Führerscheinuntersuchung führt ein bestellter praktischer Arzt durch, der Besuch beim Amtsarzt ist nur in den seltensten Fällen nötig.
Den Arzt kann man frei wählen, er darf einen aber in den letzten fünf Jahren nicht behandelt haben (ausgenommen im Vertretungsfall). Vom Hausarzt darf man sich somit für den Führerschein nicht untersuchen lassen.
Kosten der Führerscheinuntersuchung:
- 35 Euro für die Klassen A (A1, A2), B, BE und F
- 50 Euro für die Klassen C (C1), D (D1), CE (C1E), DE (D1E)
- 156 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D
Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen nicht bezahlen.
Was wird untersucht?
- Erhebung der Krankheitsgeschichte
- Gesamteindruck (Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen)
- Größe und Gewicht
- Hörtest
- Herzkreislaufkontrolle (Blutdruck- und Pulsmessung)
- Beweglichkeit der Extremitäten (insbesondere durch Kniebeugen, seitliches Bewegen der Arme, Griffunktion beider Hände)
- Überprüfung auf Tremor (Muskelzittern)
Kann der Arzt kein positives Gutachten ausstellen, dann muss er einen zum Amtsarzt überweisen.
Was benötigt man bei der Führerscheinuntersuchung?
- gültigen Lichtbildausweis
- für Brillenträger: Brille
- für Kontaktlinsenträger: Kontaktlinsen, Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen
Für die Klassen C (C1), D (D1), CE (C1E), DE (D1E) ist eine Brillenglasbestimmung bzw. bei Kontaktlinsen ein Verträglichkeitsattest eines Optikers oder ein Attest vom Augenarzt erforderlich.
Sachverständige Ärzte gem. § 34 Abs 1 Zi.2 FSG
Ärztliches Gutachten
Bundesländer
Wien
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Kärnten
Tirol
Häufig gestellte Fragen:
Ist die Stellungsuntersuchung beim Bundesheer als ärztliches Gutachten gültig?
Ja, sofern das richtige Formular aushändigt wird.
Die militärärztliche Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges einer oder mehrerer Gruppe(n) gilt für die Dauer von 18 Monaten ab ihrer Ausstellung auch als solches ärztliches Gutachten. (§ 8 Abs. 1 FSG)
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.
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